Das Einkaufen in Bayern ist - entgegen dem gestrigen Beschluss der Bundesregierung und der Länder - weiterhin ein zulässiger Grund, den 15 Kilometer-Radius in Corona-Hotspots mit sehr hohen Infektionszahlen zu verlassen.
Das Einkaufen in Bayern ist - entgegen dem gestrigen Beschluss der Bundesregierung und der Länder - weiterhin ein zulässiger Grund, den 15 Kilometer-Radius in Corona-Hotspots mit sehr hohen Infektionszahlen zu verlassen.